Vollstationäre Pflege
Die Pflegekosten richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Hier unterscheidet man nach den Pflegestufen 0 bis 3. Die Heimkosten für die vollstationäre Pflege werden monatlich abgerechnet.
Kurzzeitpflege
Neben der vollstationären Pflege bieten wir auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege an. Diese Pflegeleistung wird tageweise abgerechnet. Bei Genehmigung der Kurzzeitpflege von Seiten der Pflegekasse wird Ihnen nur der Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt.